26.05.2020 FSV Zwickau wird aufgezwungene Geisterspiele bestreiten

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Der ignorante Umgang des DFB mit den Einwendungen, die neben dem FSV Zwickau auch sechs weitere Drittligisten mehrfach gegen eine Fortsetzung der Saison 2019/2020 in Form von Geisterspielen erhoben haben und sich primär auf die rechtliche Verfügungslage des jeweiligen Bundeslandes bezogen, ließ aus unserer Sicht keine andere Entscheidung des DFB-Bundestags als den gestern gefassten Beschluss erwarten. Ohne nennenswerte Diskussionen in der Sache beschlossen die Delegierten zum außerordentlichen Bundestag des DFB aufgrund eines vom Spielausschuss der 3. Liga eingebrachten Antrags die Fortsetzung der Drittligasaison 2019/2020 ab 30.05.2020 mit einer Mehrheit von 95%. Ebenso kommentarlos gab der DFB-Bundestag sein alleiniges Recht, über das Ob und vor allem das Wie eines etwaigen Saison-Abbruchs zu entscheiden, an den DFB-Vorstand ab und ermächtigte ihn entsprechend.

Für den FSV Zwickau, der aufgrund bestehender Verträge mit dem DFB zur Durchführung von Geisterspielen rechtlich verpflichtet ist, bedeutet dies, dass wir in den fünf noch verbleibenden Wochen bis zum geplanten Saisonende am 04.07.2020 elf Saisonspiele, davon sechs Heimspiele bestreiten müssen. Nachdem unsere erste Mannschaft entsprechend der jeweiligen behördlichen Anordnungslage seit dem 10.05. im Kleingruppentraining, seit dem 19.05. im Mannschaftstraining und seit Sonntag letzter Woche im Quarantäne-Trainingslager ist, trifft sie nach dem Willen des DFB am 30.05.2020 auf die erste Mannschaft von Hansa Rostock, die mindestens seit dem 21.04.2020 in Kleingruppen trainiert hat. Dass die unterschiedlichen länderspezifischen behördlichen Anordnungslagen zu einer unterschiedlichen Dauer der Vorbereitungszeit und des Trainings beider Mannschaften führten, stellt dabei für den DFB offensichtlich kein Problem dar. Ebenso wenig scheint es den DFB zu interessieren, dass er mit seiner Entscheidung auf dem gestrigen DFB-Bundestag die in seinem eigenen Statut verankerten Prinzipen des Fair-Play und der Wettbewerbsgleichheit außer Kraft setzt.

Ungeachtet der damit verbundenen etwaigen Rechtsverletzungen, deren Überprüfung wir uns vorbehalten, werden die Geisterspiele beim FSV Zwickau aufgrund zusätzlicher Kosten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes und infolge des Wegfalls von geplanten Zuschauereinnahmen erhebliche finanzielle Verluste in Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrages verursachen. Hierbei sind bereits die vom DFB angekündigten Kompensationszahlungen aus der Spende des DFL, die nach Begleichung der Kosten für die Corona-Tests pro Klub ca. TEUR 231 betragen sollen, berücksichtigt.

Wie wir bereits mitgeteilt haben, würden diese durch die Geisterspiele verursachten Verluste zur Zahlungsunfähigkeit des FSV Zwickau und damit zur Insolvenzantragspflicht führen, wenn dem Klub keine weitere Liquidität zufließt. Zwar konnte bereits durch die großzügige Spendenbereitschaft der Fans und Freunde des FSV Zwickau sowie des Zwickauer Fußballs ein niedriger sechsstelliger Eurobetrag generiert werden, jedoch verbleibt eine weitere Lücke, die geschlossen werden muss, um zahlungsfähig zu bleiben. Diesbezüglich führen wir bereits seit März Gespräche mit unserer Hausbank, um die von Land und Bund bereitgestellten Finanzhilfen zur Überwindung von coronabedingten Liquiditätsengpässen in Anspruch nehmen zu können. Nachdem der DFB die Entscheidung für die Fortsetzung der Saison getroffen hat, werden wir heute die bereits mit unserer Hausbank vorbesprochen Darlehensanträge mit einem Darlehensvolumen von insgesamt TEUR 800 bei den Banken einreichen. Da der FSV Zwickau – wie sich aus den Vorgesprächen mit den Banken ergab – die in den Förderprogrammen von KfW und SAB genannten Bedingungen für die Ausreichung von Darlehen, wie Gewinnausweis in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung, Vorliegen eines positiven Eigenkapitals und Erreichen der Umsatz- und Mitarbeiterschwelle erfüllt, sollten einer Ausreichung der Darlehen keine Hindernisse entgegenstehen. Geplant ist die Verwendung der Darlehen nicht nur für die Absicherung der Liquidität in dieser, sondern auch zu Beginn der nächsten Saison.

Sofern der DFB die Drittligisten im Rahmen der sich an den Bundestag anschließenden Pressekonferenz belehrt hat, nicht über ihre Verhältnisse zu leben, und dies im Zusammenhang mit einer Frage bezüglich der Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die finanzielle Situation des FSV Zwickau geschah, so fühlen wir uns unter Verweis auf die dem DFB aus den Lizenzierungsverfahren bekannten betriebswirtschaftlichen Unterlagen und den vorstehenden Ausführungen zur Erfüllung der Bedingungen für die Darlehensaufnahme nicht angesprochen. Der FSV Zwickau wird auch die kommende Saison, gleich in welcher Liga seine erste Mannschaft dann spielt, mit der erforderlichen kaufmännischen Vorsicht planen und hierbei die sich durch die Covid19-Pandemie abzeichnenden Einschnitte im erforderlichen Umfang berücksichtigen.

Um das Bestmögliche aus der aktuell bestehenden Situation zu machen, wird sich unsere erste Mannschaft in den vom DFB aufgezwungenen Geisterspielen der sportlichen Herausforderung stellen und für den Klassenerhält kämpfen. Mit dieser Einstellung unserer Mannschaft hoffen wir auf einen erfolgreichen Abschluss der Saison 2019/2020 und den Verbleib in Liga 3.

Vorstand FSV Zwickau e.V.

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